Warum gibt es bei mir Kurse mit Zuzahlung der Krankenkasse?
Meine Kurse sind durch die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ geprüft und zertifiziert. Damit kannst du meine Kurse mit Zuzahlung der Krankenkasse buchen. Das Prüfergebnis wird von allen beteiligten Krankenkassen grundsätzlich anerkannt und verantwortet.
Die Kosten für meine zertifizierten Kurse werden in der Regel von deiner Krankenkasse zu einem großen Teil übernommen. Die genaue Übernahme hängt von deiner Krankenkasse ab. Kläre vor der Kursanmeldung ab, welche Kosten von deiner Krankenkasse erstattet werden.
Wenn du es wünschst, erhältst du nach Abschluss meines Kurses eine Teilnahmebestätigung, wenn du an mindestens 80 % der Kurseinheiten teilgenommen hast.
Du bist bei der AOK-Plus versichert? Gutschein beantragen und Kurse mit Zuzahlung der Krankenkasse erhalten!
Wenn du bei der AOK-Plus Sachsen versichert bist, kannst du dir einen Kurs von mir aussuchen und mit einem Gutschein der AOK-Plus kostenlos daran teilnehmen. Den Gutschein erhältst du direkt bei der AOK-Plus oder du buchst den Kurs über das Portal www.yuble.de der AOK-Plus.
Für mehr Details zur Abrechnung mit deiner Krankenkasse, klicke bitte auf die Überschrift.
Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen
Ich biete zertifizierte Präventionskurse und Gesundheitskurse an (nach § 20 Abs. 1 SGB V). Deine Krankenkasse kann die Teilnahme an meinen Kursen bezuschussen. Kläre dies vor Teilnahme an einem Kurs mit deiner Krankenkasse ab.
Wenn du bei der AOK-Plus Sachsen versichert bist, kannst du dir einen Kurs von mir aussuchen und mit einem Gutschein der AOK-Plus kostenlos daran teilnehmen. Den Gutschein erhältst du direkt bei der AOK-Plus oder du buchst den Kurs über das Portal www.yuble.de der AOK-Plus.
Bist du bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert, musst du bei deiner Krankenkasse nachfragen, wieviel der Kursgebühren nach Teilnahme am jeweiligen Kurs rückwirkend erstattet wird.
In der Regel sind folgende Voraussetzungen für eine Bezuschussung erforderlich:
- Du nimmst an mindestens 80 % der Kurseinheiten teil. Beispiel: Bei 10 Kurseinheiten musst du mindestens 8 Einheiten besuchen.
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, musst du die Kosten für die Kursteilnahme selbst übernehmen. Nach Abschluss meines Kurses erhältst du von mir eine Teilnahmebestätigung, wenn du an mindestens 80 % der Kurseinheiten teilgenommen hast.
Wie werden meine Kurse von den gesetzlichen Krankenkassen geprüft?
Die Prüfung eines Präventionskurses erfolgt über das Qualitätsportal der Zentrale Prüfstelle Prävention – Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach §20 SGB V.
Für die Prüfung meiner Kurse muss ich folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweise über eine anerkannten Grundqualifikation des Kursleiters
- Nachweise der Zusatzqualifikation im jeweiligen Bereich
- Stundenverlaufspläne (Beschreibung der Ziele, Inhalte sowie Beschreibung des Aufbaus der einzelnen Kursstunden) und
- Teilnehmerunterlagen